Beitragsordnung
Beitragsordnung des TTV Freudental (gemäß § 12 der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
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Beitrags- Beitrags-
klasse Mitgliederart höhe
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1 Jugendliche unter 16 Jahren 25.-- Euro
2 Jugendliche über 16 Jahren 40.-- Euro
3 Erwachsene über 18 Jahren 100.-- Euro
4 Ehepaare auf Antrag(einmalig) 150.-- Euro
5 Familienbeitrag (einschl. aller 165.-- Euro
Kinder bis 18 Jahren auf Antrag)
6 In Ausbildung befindliche Personen, 40.-- Euro
Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende
über 18 bis 27 Jahre auf Antrag, der
jährlich neu zu stellen ist
7 Ehrenmitglieder beitragsfrei
Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.
Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen vor dem neuen Beitragsjahr dem Vorstand vorzulegen, Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV im Januar eines jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren EDV teilnehmen, müssen ihre Beiträge bis spätestens 31. Januar jeden Jahres an den Schatzmeister entrichten.
8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag in Bar zu entrichten.
9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28. April 2026 beschlossen und tritt somit in Kraft.
Freudental, den 28. April 2026 Tischtennisverein Freudental e.V.