Beitragsordnung

TTV - FREUDENTAL

 

TISCHTENNISVEREIN e.V. 1980

 

 

Beitragsordnung

 

Beitragsordnung des TTV Freudental (gemäß § 12 der Vereinssatzung)

 

1.    Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

2.    Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

       Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.

 

3.    Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:

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Beitrags-                                                                                                  Beitrags-

klasse                            Mitgliederart                                                     höhe

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       1                             Jugendliche unter 16 Jahren                           15.-- Euro

 

       2                             Jugendliche über 16 Jahren                             25.-- Euro

 

       3                             Erwachsene über 18 Jahren                            60.-- Euro

 

       4                             Ehepaare auf Antrag(einmalig)                       90.-- Euro

 

       5                             Familienbeitrag (einschl. aller                         100.-- Euro

                                      Kinder bis 18 Jahren auf Antrag)

 

       6                             In Ausbildung befindliche Personen,              25.-- Euro

                                      Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende

                                      über 18 bis 27 Jahre auf Antrag, der

                                      jährlich neu zu stellen ist

 

       7                             Ehrenmitglieder                                                beitragsfrei

 

 

       Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.

       Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

 

4.    Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen vor dem neuen Beitragsjahr dem Vorstand vorzulegen, Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

 

5.    In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

 

6.    Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV im Januar eines jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

 

7.    Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren EDV teilnehmen, müssen ihre Beiträge bis spätestens 31. Januar jeden Jahres an den Schatzmeister entrichten.

 

8.    Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag in Bar zu entrichten.

 

9.    Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muß beim Vorstand bis zum 30. November schriftlich erklärt werden.

 

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 10. Mai 2014 beschlossen und tritt somit in Kraft.

 

 

Freudental, den 10. Mai 2014                                        Tischtennisverein Freudental e.V. 

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